Hagelschäden am Gebäude zahlt in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung — sie ist obligatorisch, und Hagel ist gedeckt. Ein angebauter Wintergarten gilt als Teil des Gebäudes, ebenso fest montierte Storen und Markisen. Bei einer freistehenden Terrassenüberdachung fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Melden Sie den Schaden selbst — diese Meldung können wir nicht für Sie machen. Im Kanton Zürich ist die GVZ zuständig: 0800 442 442, kostenlos und rund um die Uhr, oder online auf gvz.ch; der Selbstbehalt beträgt dort 500 Franken pro Ereignis. In anderen Kantonen ist die dortige Gebäudeversicherung zuständig, in einigen — darunter Schwyz — Ihre private Versicherung; welche es ist, steht auf Ihrer Police.
Wichtig: Werfen Sie nichts weg und lassen Sie beschädigte Teile liegen, bis die Versicherung den Schaden angeschaut hat. Auch wir dürfen erst danach definitiv reparieren — sichern und provisorisch abdecken ist jederzeit möglich.