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Hagelschaden melden

Bevor Sie ausfüllen

Der Hagel vom 28. August hat viele Anlagen getroffen. Damit wir Ihnen helfen können, brauchen wir ein paar Angaben und Fotos — das dauert etwa fünf Minuten und erspart uns beiden mehrere Telefonate.

Wir sind selbst betroffen und haben viele Meldungen gleichzeitig. Wir arbeiten sie nach Dringlichkeit ab: Wo Wasser eindringt oder Teile lose hängen, kommen wir zuerst. Bitte rechnen Sie in den ersten Tagen nicht mit einer sofortigen Rückmeldung.

Wenn es jetzt gerade gefährlich ist

Bei herabstürzenden Teilen oder Absturzgefahr rufen Sie 118 an. Gehen Sie nicht unter beschädigte Verglasungen und betreten Sie kein Dach. Bei dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 052 301 08 48.

Dringt Wasser ein?
Ja, es dringt Wasser ein
Nein
Weiss ich nicht
Fehlt eine Scheibe ganz, oder hängt etwas lose?
Ja, es fehlt etwas oder hängt lose
Nein
Weiss ich nicht
Liegen Glassplitter dort, wo man geht?
Ja
Nein
Haben Sie schon etwas provisorisch abgedeckt?
Ja
Nein
Konnte ich nicht
Wurde die Anlage von GEMO gebaut?
Ja
Nein
Weiss ich nicht
Was ist betroffen?
Wie sieht der Schaden aus?
Wie viele Scheiben oder Elemente etwa?
1
2 bis 3
4 bis 10
Mehr als 10
Kann ich nicht sagen
Wer zahlt den Schaden?

Hagelschäden am Gebäude zahlt in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung — sie ist obligatorisch, und Hagel ist gedeckt. Ein angebauter Wintergarten gilt als Teil des Gebäudes, ebenso fest montierte Storen und Markisen. Bei einer freistehenden Terrassenüberdachung fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Melden Sie den Schaden selbst — diese Meldung können wir nicht für Sie machen. Im Kanton Zürich ist die GVZ zuständig: 0800 442 442, kostenlos und rund um die Uhr, oder online auf gvz.ch; der Selbstbehalt beträgt dort 500 Franken pro Ereignis. In anderen Kantonen ist die dortige Gebäudeversicherung zuständig, in einigen — darunter Schwyz — Ihre private Versicherung; welche es ist, steht auf Ihrer Police.

Wichtig: Werfen Sie nichts weg und lassen Sie beschädigte Teile liegen, bis die Versicherung den Schaden angeschaut hat. Auch wir dürfen erst danach definitiv reparieren — sichern und provisorisch abdecken ist jederzeit möglich.

Haben Sie den Schaden schon Ihrer Versicherung gemeldet?
Ja, ist gemeldet
Noch nicht
Weiss nicht, wer zuständig ist
War die GVZ schon vor Ort?
Ja, war schon da
Nein, noch nicht
Kläre ich selbst
Wann ist der Schaden entstanden?
Tag
Monat
Jahr
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